bAV-Bewertung — IAS 19 und HGB/BilMoG
Methodenüberblick zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS (IAS 19) und HGB/BilMoG. Durchführungswege, Rechnungszinsen und PSVaG-Absicherung.
IAS 19 — Projected Unit Credit Verfahren
Defined Benefit Obligation (DBO)
DBO = R_proj × ä × HBL × INV × (T_past / T_total) × v^nBarwert der bis zum Stichtag erdienten Leistungen, projiziert auf den Pensionseintritt. Gem. IAS 19.67.
Projizierte Jahresrente
R_proj = R_0 × (1 + trend)^n (bei Festbetrag: R_proj = R_0)Projektion bis Renteneintritt. Bei Festbetrag kein Gehaltstrend, bei gehaltsabhängiger Zusage mit Gehaltstrend.
Rentenbarwertfaktor (Barwert-Äquivalent)
ä = Σ [t·p_x × (1 + trend)^t / (1 + i)^t] für t = 1 bis max. 50Berücksichtigt Überlebenswahrscheinlichkeiten aus DAV-Sterbetafeln und Rententrend (§ 16 BetrAVG).
Erdienungsquote
q = T_past / T_total = (Stichtag − Eintritt) / (Rente − Eintritt)Anteil der zum Stichtag erdienten Leistung. Gem. IAS 19.70 linear über Dienstzeit verteilt.
Dienstzeitaufwand (Current Service Cost)
CSC = max(0, DBO_{t+1}^{(Roll-forward)} - DBO_t × (1+i))Zunahme der DBO durch ein weiteres Dienstjahr nach IAS 19.70; im Rechner per Ein-Jahres-Roll-forward ermittelt, nicht als einfache Division.
Zinsaufwand (Net Interest)
Zinsaufwand = DBO_Anfang × i_IAS19Abzinsung der DBO mit dem IAS-19-Rechnungszins (AA-Unternehmensanleihen, iBoxx EUR AA 10+).
HGB / BilMoG — Pensionsrückstellung
Rechnungszins § 253 Abs. 2 HGB
i_HGB = 10-Jahres-Durchschnitt der Deutschen Bundesbank (Pensionsrückstellungen, Restlaufzeit 15 Jahre)Monatlich veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank (Zeitreihe BBK01.WX4260). 10 Jahre ist der Standard für Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB; 7 Jahre bleibt als Vergleichswert für sonstige Rückstellungen auswählbar.
HGB vs. IAS 19
HGB: Trends im Erfüllungsbetrag, aber niedrigerer Durchschnittszins → oft höhere RückstellungBilMoG bewertet den handelsrechtlichen Erfüllungsbetrag ebenfalls mit erwarteten Gehalts- und Rententrends; HGB-Rückstellungen liegen dennoch oft über IAS 19, weil der Bundesbank-Durchschnittszins tiefer ist als der AA-Marktszins. Die Einbeziehung zukünftiger Gehaltssteigerungen in HGB-Pensionsrückstellungen ist in der Praxis nicht einheitlich. Die ValueAct-Sandbox verwendet standardmäßig den gleichen Gehaltstrend wie IAS 19; dies kann im Rechner unter den erweiterten Annahmen deaktiviert werden. Die steuerliche Bewertung nach § 6a EStG (fester Zins 6 %, kein Gehaltstrend) ist eigenständig und wird im Rechner nicht abgebildet.
Steuerlicher Teilwert (§ 6a EStG)
Teilwert = max(0, PW − PW_Anwartschaft_zu_Beginn)Gesondertes Bewertungsverfahren für die Steuerbilanz mit festem Rechnungszins 6 %. Nicht in diesem Rechner implementiert.
Durchführungswege der bAV
Direktzusage (§ 1 Abs. 1 BetrAVG)
Arbeitgeber bildet Pensionsrückstellung in eigener BilanzPSVaG-pflichtig. Häufigste Form bei Großunternehmen. IASB verlangt IAS-19-Bewertung, HGB § 249 ff. für Rückstellung.
Unterstützungskasse
Durchführung über rechtlich selbständige VersorgungseinrichtungPSVaG-pflichtig. Kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber der Kasse.
Pensionskasse / Pensionsfonds
Reguliertes Versicherungsunternehmen (VAG), Beitragszusage möglichRegulierte Versorgungstraeger mit eigener Aufsichtssystematik. PSVaG-Absicherung je nach Form und Zusagegestaltung.
Direktversicherung
Lebensversicherung auf das Leben des ArbeitnehmersEinfachste Form. PSVaG-pflichtig nur bei unwiderruflichem Bezugsrecht. Bilanzneutral beim Arbeitgeber.
PSVaG — Insolvenzsicherung
PSVaG-Beitrag
Beitrag ≈ gesicherter Barwert × PSVaG-BeitragssatzJährlich variable Beitragssätze. 2025: 1,2 ‰; 2024: 0,4 ‰; 2023: 1,9 ‰. Pflicht für Direktzusage, Unterstützungskasse und (meistens) Pensionsfonds.
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DBO-Berechnung nach IAS 19 und HGB mit dokumentierten Annahmen.