bAV-Bewertung — IAS 19 und HGB/BilMoG

Methodenüberblick zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS (IAS 19) und HGB/BilMoG. Durchführungswege, Rechnungszinsen und PSVaG-Absicherung.

IAS 19 — Projected Unit Credit Verfahren

Defined Benefit Obligation (DBO)

DBO = R_proj × ä × HBL × INV × (T_past / T_total) × v^n

Barwert der bis zum Stichtag erdienten Leistungen, projiziert auf den Pensionseintritt. Gem. IAS 19.67.

Projizierte Jahresrente

R_proj = R_0 × (1 + trend)^n (bei Festbetrag: R_proj = R_0)

Projektion bis Renteneintritt. Bei Festbetrag kein Gehaltstrend, bei gehaltsabhängiger Zusage mit Gehaltstrend.

Rentenbarwertfaktor (Barwert-Äquivalent)

ä = Σ [t·p_x × (1 + trend)^t / (1 + i)^t] für t = 1 bis max. 50

Berücksichtigt Überlebenswahrscheinlichkeiten aus DAV-Sterbetafeln und Rententrend (§ 16 BetrAVG).

Erdienungsquote

q = T_past / T_total = (Stichtag − Eintritt) / (Rente − Eintritt)

Anteil der zum Stichtag erdienten Leistung. Gem. IAS 19.70 linear über Dienstzeit verteilt.

Dienstzeitaufwand (Current Service Cost)

CSC = max(0, DBO_{t+1}^{(Roll-forward)} - DBO_t × (1+i))

Zunahme der DBO durch ein weiteres Dienstjahr nach IAS 19.70; im Rechner per Ein-Jahres-Roll-forward ermittelt, nicht als einfache Division.

Zinsaufwand (Net Interest)

Zinsaufwand = DBO_Anfang × i_IAS19

Abzinsung der DBO mit dem IAS-19-Rechnungszins (AA-Unternehmensanleihen, iBoxx EUR AA 10+).

HGB / BilMoG — Pensionsrückstellung

Rechnungszins § 253 Abs. 2 HGB

i_HGB = 10-Jahres-Durchschnitt der Deutschen Bundesbank (Pensionsrückstellungen, Restlaufzeit 15 Jahre)

Monatlich veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank (Zeitreihe BBK01.WX4260). 10 Jahre ist der Standard für Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB; 7 Jahre bleibt als Vergleichswert für sonstige Rückstellungen auswählbar.

HGB vs. IAS 19

HGB: Trends im Erfüllungsbetrag, aber niedrigerer Durchschnittszins → oft höhere Rückstellung

BilMoG bewertet den handelsrechtlichen Erfüllungsbetrag ebenfalls mit erwarteten Gehalts- und Rententrends; HGB-Rückstellungen liegen dennoch oft über IAS 19, weil der Bundesbank-Durchschnittszins tiefer ist als der AA-Marktszins. Die Einbeziehung zukünftiger Gehaltssteigerungen in HGB-Pensionsrückstellungen ist in der Praxis nicht einheitlich. Die ValueAct-Sandbox verwendet standardmäßig den gleichen Gehaltstrend wie IAS 19; dies kann im Rechner unter den erweiterten Annahmen deaktiviert werden. Die steuerliche Bewertung nach § 6a EStG (fester Zins 6 %, kein Gehaltstrend) ist eigenständig und wird im Rechner nicht abgebildet.

Steuerlicher Teilwert (§ 6a EStG)

Teilwert = max(0, PW − PW_Anwartschaft_zu_Beginn)

Gesondertes Bewertungsverfahren für die Steuerbilanz mit festem Rechnungszins 6 %. Nicht in diesem Rechner implementiert.

Durchführungswege der bAV

Direktzusage (§ 1 Abs. 1 BetrAVG)

Arbeitgeber bildet Pensionsrückstellung in eigener Bilanz

PSVaG-pflichtig. Häufigste Form bei Großunternehmen. IASB verlangt IAS-19-Bewertung, HGB § 249 ff. für Rückstellung.

Unterstützungskasse

Durchführung über rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung

PSVaG-pflichtig. Kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber der Kasse.

Pensionskasse / Pensionsfonds

Reguliertes Versicherungsunternehmen (VAG), Beitragszusage möglich

Regulierte Versorgungstraeger mit eigener Aufsichtssystematik. PSVaG-Absicherung je nach Form und Zusagegestaltung.

Direktversicherung

Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers

Einfachste Form. PSVaG-pflichtig nur bei unwiderruflichem Bezugsrecht. Bilanzneutral beim Arbeitgeber.

PSVaG — Insolvenzsicherung

PSVaG-Beitrag

Beitrag ≈ gesicherter Barwert × PSVaG-Beitragssatz

Jährlich variable Beitragssätze. 2025: 1,2 ‰; 2024: 0,4 ‰; 2023: 1,9 ‰. Pflicht für Direktzusage, Unterstützungskasse und (meistens) Pensionsfonds.

Direkt zum bAV-Rechner

DBO-Berechnung nach IAS 19 und HGB mit dokumentierten Annahmen.

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